104 Ergebnisse für: verleihers
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§ 598 BGB Vertragstypische Pflichten bei der Leihe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/598.html
Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.
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§ 603 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__603.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 601 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__601.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 ArbSchG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 11 AÜG Sonstige Vorschriften über das Leiharbeitsverhältnis Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=11
(1) Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen des Leiharbeitsverhältnisses richtet sich nach den Bestimmungen des Nachweisgesetzes. Zusätzlich zu den in § 2 Abs. 1 des Nachweisgesetzes genannten Angaben sind in die Niederschrift
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§ 14 AEntG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__14.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 6 KGSG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kgsg/__6.html
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§ 28e SGB 4 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__28e.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 20 KultgSchG Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KultgSchG&a=20
(1) Soll ausländisches Kulturgut vorübergehend zu einer Ausstellung im Bundesgebiet ausgeliehen werden, so kann die zuständige oberste Landesbehörde im Einvernehmen mit der Zentralstelle des Bundes dem Verleiher die Rückgabe zum
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Änderungen AÜG vom 01.04.2017 durch Artikel 1 des Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze
https://www.buzer.de/gesetz/4422/v203819-2017-04-01.htm
Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom 01.04.2017 durch Artikel 1 des Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze