79 Ergebnisse für: versichertenentlastungsgesetz
-
-
§ 9 SGB V Freiwillige Versicherung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/9.html
(1) 1 Der Versicherung können beitreten 1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor...
-
§ 8 SGB V Befreiung von der Versicherungspflicht Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=8
(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7, 1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld (§ 5
-
§ 257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/257.html
(1) 1 Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Ãberschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze...
-
5. Todestag von Major Tholi und Hauptfeldwebel Lagenstein - DBwV
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/news/5-todestag-von-major-tholi-und-hauptfeldwebel-lagenstein/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Trauer um Flottillenadmiral a.D. Ulrich Hundt - DBwV
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/news/trauer-um-flottillenadmiral-ad-ulrich-hundt/
Berlin. Der Deutsche BundeswehrVerband trauert um ein hochrangiges und engagiertes Mitglied: Flottillenadmiral a.D. Ulrich Hundt ist tot. Seit seinem Eintritt in den Ruhestand 1994 war Hundt in verschiedenen Funktionen für den DBwV tätig, zuerst als…
-
Der BundeswehrVerband trauert um Rolf Wenzel - DBwV
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/verband-aktuell/beitrag/news/der-bundeswehrverband-trauert-um-rolf-wenzel/
Der Deutsche BundeswehrVerband trauert um Oberst a.D. Rolf Wenzel. Der frühere Bundesvorsitzende starb am 1. Juni im Alter von 84 Jahren.
-
Urteil: Rückzahlung von Ausbildungskosten mindert sich - DBwV
https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/service-recht/beitrag/news/urteil-rueckzahlung-von-ausbildungskosten-mindert-sich/
Berlin. Verträge sind einzuhalten: Dieser Rechtssatz gilt natürlich auch für Zeitsoldaten. So müssen von der Bundeswehr ausgebildete Ärzte ihre Ausbildungskosten zurückzahlen, wenn sie vorzeitig den Dienst quittieren. Allerdings mit Einschränkungen, wie…
-
-
§§ 106 bis 108 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=106-108
§§ 106 bis 108 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung