540 Ergebnisse für: versicherter
-
§§ 1 bis 6 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=1-6
§§ 1 bis 6 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
-
§§ 161 bis 167 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVI&a=161-167
§§ 161 bis 167 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
-
Internetauftritt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Gesundheit und Soziales - Datenschutz bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmittel
http://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Gesundheit_Soziales/KrankenkassenArtikel/Heil-%20und%20Hilfsmittel.html?nn=5315668
Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen haben Anspruch auf Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Benötigt ein gesetzlich Versicherter Heil- oder Hilfsmittel, werden diese vom Arzt verordnet. Dabei ist der Arzt dafür verantwortlich, die Verordnung…
-
Italienische Espresso Röstung
https://www.italian-beans.com/espresso-blog/espresso-roestung/
Er gilt als Inbegriff des italienischen Kaffeegenusses und erfreut sich weltweit größter Beliebtheit: der Espresso. Seinen besonderen Geschmack verdankt er der Auswahl und Mischung der verschiedenen Bohnen, insbesondere aber auch der speziellen Röstung
-
Versicherter will sich keine elektronische Gesundheitskarte verordnen lassen | heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Versicherter-will-sich-keine-elektronische-Gesundheitskarte-verordnen-lassen-1517350.html
Gestützt auf das neue "Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren" will ein Kassenmitglied ein Sozialgericht auf Trab bringen und so vermeiden, dass ein Urteil erst erfolgt, nachdem die "eGK" für alle Versicherte obligatorisch ist.
-
Willkommen am Portal der österreichischen Sozialversicherung
http://www.sozialversicherung.at/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Willkommen am Portal der österreichischen Sozialversicherung
http://www.gkk.at/
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Willkommen am Portal der österreichischen Sozialversicherung
https://www.sozialversicherung.at
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§§ 226 bis 240 SGB V Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=226-240
§§ 226 bis 240 SGB V Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
-
Versicherter Versand - Geld verschicken per Wertbrief! | Deutsche Post | WERT NATIONAL
https://www.deutschepost.de/de/w/wert-national.html
Mit unserem neuen Wertbrief Wert National sicher Geld verschicken oder Smartphones und andere wertvolle Gegenstände inkl. Sendungsverfolgung versenden.