Meintest du:
Versicherungsverein184 Ergebnisse für: versicherungsvereine
-
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - § 193 Abs 5 S 1 VVG () und § 12 Abs 1b S 1 VAG () sind verfassungskonform auszulegen - Kein Kontrahierungszwang im Basistarif für kleinere private Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bei Nichtmitgliedern
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20090610_1bvr082508.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 210 VAG Kleinere Vereine Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=210
(1) Für Vereine, die bestimmungsgemäß einen sachlich, örtlich oder dem Personenkreis nach eng begrenzten Wirkungskreis haben (kleinere Vereine), gelten von den Vorschriften dieses Kapitels nur die §§ 171 und 172 Satz 2,
-
§ 35 BGB Sonderrechte - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/35.html/
Sonderrechte eines Mitglieds können nicht ohne dessen Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung beeinträchtigt werden.
-
Kooperationen und Mitarbeit in Verbänden | HUK-COBURG
https://www.huk.de/ueber-uns/unternehmen/kooperationen-verbaende.html
Die Kooperationspartner der HUK-COBURG: Unser Engagement zeigt sich auch an unseren Kooperationen und an unserer Mitarbeit in Gremien & Verbänden.
-
§ 5 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/5.html
Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daà das...
-
§ 25 BGB Verfassung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/25.html/
Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
-
§ 94 AktG Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/94.html
Die Vorschriften für die Vorstandsmitglieder gelten auch für ihre Stellvertreter.
-
§ 3 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/3.html
(1) Auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft finden die Vorschriften des § 1 keine Anwendung. (2) Für ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen,...
-
§ 24 BGB Sitz - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/24.html
Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.
-
§ 39 BGB Austritt aus dem Verein - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/39.html
(1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. (2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines...