403 Ergebnisse für: verwaltungsaktes
-
VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/BJNR012530976.html#BJNR012530976BJNG002000310
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 31 SGB X Begriff des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/sgb_x/31.html
1 Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche MaÃnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des...
-
§ 35 BVwVfG Begriff des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/35.html
1 Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche MaÃnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des...
-
§ 35 BVwVfG Begriff des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VwVfG/35.html
1 Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche MaÃnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des...
-
§ 43 BVwVfG Wirksamkeit des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/43.html
(1) 1 Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt...
-
§ 41 BVwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/41.html
(1) 1 Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2 Ist ein Bevollmächtigter...
-
Transparenzportal Bremen - Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2003
http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70677.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_if
Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2003.
-
§§ 45, 46 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=45,46
§§ 45, 46 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
-
§ 41 BVwVfG Bekanntgabe des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VwVfG/41.html
(1) 1 Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2 Ist ein Bevollmächtigter...
-
§ 44 BVwVfG Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/44.html
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht...