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Vollstreckungsbeamte96 Ergebnisse für: vollstreckungsbeamten
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§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/113.html
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder...
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§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/113.html
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder...
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DIP21 Extrakt
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/798/79862.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=323c
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten
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§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere...
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§ 125 StGB Landfriedensbruch - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/125.html
(1) Wer sich an 1. Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder 2. Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in...
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§ 125a StGB Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/125a.html
1 In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in...
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§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/323c.html
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere...
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§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere...
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§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html%7C%C2%A7
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere...