28 Ergebnisse für: vorwerfbare
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§ 69 BNatSchG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__69.html
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Wie man gegen Cybermobbing vorgehen kann
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/303339-wie-man-gegen-cybermobbing-vorgehen-kann
Das Problem des Cybermobbings nimmt stetig zu. Darunter versteht man das Beleidigen, Bloßstellen oder Belästigen anderer Personen unter Verwendung el
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Strafrecht: „Braune Spur“ entfernen – Anwälte wollen Mordreform - WELT
https://www.welt.de/politik/deutschland/article123872493/Braune-Spur-entfernen-Anwaelte-wollen-Mordreform.html
Der neue Justizminister Maas will sich als Erstes um Frauenquote und Mietpreisbremse kümmern. Doch der Anwaltverein hält anderes für wichtiger: Eine Reform der Tötungsparagrafen.
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RIS Dokument
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_19900918_OGH0002_0040OB00117_9000000_000/JJT_19900918_OGH0002_0040OB00117_9000000
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RIS Dokument
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_19900918_OGH0002_0040OB00117_9000000_000/JJT_19900918_OGH0002_0040OB00117_9000000_000.html
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BGH, 06.07.1989 - III ZR 79/88 - Soldaten; Ärztliche Behandlung; Heilfürsorge; Öffentliches Amt; Truppenarzt
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1989-07-06/III-ZR-79_88
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Praxiswissen auf den Punkt gebracht | Quellenmaterial
https://www.iww.de/quellenmaterial/id/1068
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LG München I, Urteil vom 07.01.2009 - 9 O 20622/06 - openJur
https://openjur.de/u/473875.html
I. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) und die Klägerin zu 2) jeweils 5.000,00 EUR zu bezahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 20.12. ...
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BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57 | OpinioIuris
http://opinioiuris.de/entscheidung/882
Als ursächlich für einen schädlichen Erfolg darf ein verkehrswidriges Verhalten nur dann angenommen werden, wenn sicher ist, daß es bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zu dem Erfolg gekommen wäre.
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BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 - Bienenstichfall - Bienenstichfall; Fristlose Kündigung wegen Diebstahls; Erforderlichkeit einer Abmahnung; Soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung ; Diebstahl einer Sache von geringem Wert; Diebstahl durch eine Kassiererin in einer Cafeteria; Konkretisierung des wichtigen Kündigungsgrundes ; Geringfügigkeit des Schadens; Rechtswidrige und schuldhafte Pflichtverletzung; Diebstahl eines Stück Bienenstichs
https://www.jurion.de/Urteile/BAG/1984-05-17/2-AZR-3_83
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