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Landtagswahl 2008 - Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
http://www.landtagswahl2008.bayern.de/taba2405.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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OGND - results/titledata
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.104/SET=1/TTL=1/CMD?retrace=0&trm_old=&ACT=SRCHA&IKT=2999&SRT=RLV&TRM=120068508
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 241 BGB Pflichten aus dem Schuldverhältnis Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=241
(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht
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§ 401 BGB Übergang der Neben- und Vorzugsrechte Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=401
(1) Mit der abgetretenen Forderung gehen die Hypotheken, Schiffshypotheken oder Pfandrechte, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer für sie bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über. (2) Ein mit der Forderung
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§ 630b BGB Anwendbare Vorschriften Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630b
Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.
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§ 1600a BGB Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=1600a
(1) Die Anfechtung kann nicht durch einen Bevollmächtigten erfolgen. (2) Die Anfechtungsberechtigten im Sinne von § 1600 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 können die Vaterschaft nur selbst anfechten. Dies gilt auch, wenn sie in der
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§ 929 BGB Einigung und Übergabe Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=929
Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Ist der Erwerber im Besitz der Sache,
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Fassung § 1672 BGB a.F. bis 18.08.2010 (geändert durch B. v. 09.08.2010 BGBl. I S. 1173)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+17.08.2010&a=1672
Text § 1672 BGB a.F. in der Fassung vom 18.08.2010 (geändert durch B. v. 09.08.2010 BGBl. I S. 1173)
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§ 830 BGB Mittäter und Beteiligte Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=830
(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch
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§ 561 BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=561
(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des