62,090 Ergebnisse für: Abs

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    http://www.koelnklavier.de/quellen/versuch/kap1-22.html

    C. Ph. E. Bach: Versuch ..., 1. Teil - Kap. 2, Abs. 2

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    http://www.3d.co.de

    3D Glasfoto - Extra Gross, Inno3D - Gold - 500 g - ABS-Filament (3D), Ursus 3D-Sticker "Steampunk II", Brauntöne, 8 Sticker, 3D Glasherz auf Spitze groß, 3D Würfel auf Ecke selbststehend,

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    http://dejure.org/gesetze/UStG/19.html

    (1) 1 Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=HebG&a=25

    Ordnungswidrig handelt, wer 1. ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 die Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger führt, 2. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Geburtshilfe leistet. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu

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    https://openjur.de/u/721436.html

    1) § 81 Abs. 4 Satz 2 AufenthG steht der Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG aufgrund eines gemäß Art. 18 SDÜ von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union für einen längerfristig ...

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    https://openjur.de/u/657147.html

    a) An den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG sind grundsa?tzlich keine anderen Anforderungen zu stellen als an den Urheberrechtsschutz von ...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatBeteiligungsV&a=4

    (1) Die in § 2 Abs. 1 genannten und die nach § 3 anerkannten Organisationen benennen zur Wahrnehmung der in § 140f Abs. 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Mitberatungsrechte einvernehmlich zu spezifischen Themen

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    http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71292.htm

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt, 2. (aufgehoben) 3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=65

    Die Krankenkassen oder ihre Verbände haben eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben im Hinblick auf die Erreichung der Ziele der Modellvorhaben nach § 63 Abs. 1 oder Abs. 2 nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG+2009&a=33

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 oder § 7 Abs. 1 oder 3 Satz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung



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