595 Ergebnisse für: Einzelfalles
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BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+45,+83
Informationen zu BGHZ 45, 83: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Papierfundstellen
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BVerwG 7 B 21.12 , Beschluss vom 25. Januar 2013 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250113B7B21.12.0
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Softwareerstellung: Werkvertrag oder Dienstvertrag ? - Competence Site
http://www.competence-site.de/allgemeine-rechtsfragen/Softwareerstellung-Werkvertrag-oder-Dienstvertrag
Wer Software erstellt oder an einer Softwareerstellung mitwirkt, möchte generell den seinen Leistungen zu Grunde liegenden Vertrag als Dienstvertrag ...
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Neue „Grundordnung“ für Beschäftigte bei katholischen Einrichtungen bringt kleine Lockerungen, aber keine Rechtssicherheit
https://www.lsvd.de/newsletters/newsletter-2015/neue-grundordnung-fuer-beschaeftigte-bei-katholischen-einrichtungen-bringt-klein
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Eigenschaft
http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/eigirrt.htm
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Pressemitteilung Nr. 215/10 vom 11.11.2010
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53938&pos=1&anz=216
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Der Wert des Reichstalers
http://www.felixbierhaus.de/html/der_wert_des_reichstalers.html
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Neue „Grundordnung“ für Beschäftigte bei katholischen Einrichtungen bringt kleine Lockerungen, aber keine Rechtssicherheit
https://www.lsvd.de/newsletters/newsletter-2015/neue-grundordnung-fuer-beschaeftigte-bei-katholischen-einrichtungen-bringt-kleine-lockerungen-aber-keine-rechtssicherheit.html
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§ 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=626
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände
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§ 61 SGB IX Budget für Arbeit Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=61
(1) Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Leistungen nach § 58 haben und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen