6,133 Ergebnisse für: ordnungswidrigkeiten

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    https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__61.html

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=32

    (1) Die Verjährung ruht, solange nach dem Gesetz die Verfolgung nicht begonnen oder nicht fortgesetzt werden kann. Dies gilt nicht, wenn die Handlung nur deshalb nicht verfolgt werden kann, weil Antrag oder Ermächtigung fehlen. (2) Ist vor

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=1

    (1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. (2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige

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    http://www.ordnungswidrigkeit.co.de

    Karteikarten StPO, Animal Spa, Fahrverbot in Bußgeldsachen als Buch von Carsten Krumm, Jugendliche in Krisen, Vermögensabschöpfung im gewerblichen Güter- und Personenverkehr (eBook, PDF),

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=120

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße

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    http://www.gesetze-im-internet.de/aeg_1994/__28.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    //www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+706&a=4

    In § 131 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=BwAttraktStG&a=4

    In § 131 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) geändert

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    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_35.php

    Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf…

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=67

    (1) Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis



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