130 Ergebnisse für: sonderabschreibungen
-
„Der Pleitegeier fliegt fröhlich mit“ - DER SPIEGEL 27/1972
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-42891710.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Startseite
http://www.steuerlex.de/mustermann/mandantenbrief.html?m=03&y=2003
Keine Beschreibung vorhanden.
-
EStDV 1955 - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/BJNR007560955.html#BJNR007560955BJNG001405301
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Bundesrat - BundesratKOMPAKT - 973. Sitzung
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/18/973/973-pk.html#top-4
Der Bundesrat gedachte am 14. Dezember 2018 der Opfer des nationalsozialistischen Völkermords an Sinti und Roma und Jenischen. Dann folgte eine Schweigeminute für die Opfer des Attentats in Straßburg. Anschließend stiegen die Länder ins eigentliche…
-
§ 4 EStG Gewinnbegriff im Allgemeinen Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=4
(1) Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der
-
§§ 10c bis 10i EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10c-10i
§§ 10c bis 10i EStG Einkommensteuergesetz
-
VERBRAUCHER / SPIRITUOSEN: Scharfe Welle - DER SPIEGEL 6/1967
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45549377.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Fassung § 20 EStG a.F. bis 18.08.2007 (geändert durch Artikel 1 G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912)
http://www.buzer.de/gesetz/4499/al8059-0.htm
Text § 20 EStG a.F. in der Fassung vom 18.08.2007 (geändert durch Artikel 1 G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912)
-
§ 18 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=18
(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische,
-
§ 10e EStG Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10e
(1) Der Steuerpflichtige kann von den Herstellungskosten einer Wohnung in einem im Inland belegenen eigenen Haus oder einer im Inland belegenen eigenen Eigentumswohnung zuzüglich der Hälfte der Anschaffungskosten für den dazugehörenden