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https://metager.de/meta/meta.ger3?eingabe=site:hanova.de+%E2%80%9Eeine+sichere+und+sozial+verantwortbare+Wohnungsversorgung+der+Bev%C3%B6lkerung+Hannovers+mit+dem+Schwerpunkt+%C3%B6ffentlich+gef%C3%B6rderten+Wohnungsbaus%E2%80%9C&focus=web&encoding=utf8&la
Sicher suchen und finden unter Wahrung der Privatsphäre. Das digitale Wissen der Welt muss ohne Bevormundung durch Staaten oder Konzerne frei zugänglich sein und bleiben.
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§ 125 GNotKG Verbot der Gebührenvereinbarung Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=125
Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam, soweit sich aus der folgenden Vorschrift nichts anderes ergibt.
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Artikel 4 MietNovG Inkrafttreten Mietrechtsnovellierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MietNovG&a=4
In Artikel 1 Nummer 3 tritt § 556d Absatz 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Juni 2015 in Kraft.
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§ 27 AltPflG Altenpflegegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AltPflG&a=27
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne Erlaubnis nach § 1 die Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger führt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.
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§ 2 AUG Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften Auslandsunterhaltsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AUG&a=2
Soweit in diesem Gesetz nichts anderes geregelt ist, werden die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit angewendet.
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§ 1 BNotO Bundesnotarordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=1
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
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Artikel 1 1. StVOAusnV12ÄndV Erste Verordnung zur Änderung der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2009+I+3678&a=1
In § 3 der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 866), die durch Artikel 4 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird Satz 2 aufgehoben.
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§ 427 BGB Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=427
Verpflichten sich mehrere durch Vertrag gemeinschaftlich zu einer teilbaren Leistung, so haften sie im Zweifel als Gesamtschuldner.
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§ 25 StGB Täterschaft Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=25
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
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EULANDA® Software - Ihre Warenwirtschaft mit Shopsystem
http://www.eulanda.de/inside/bedienerhandbuch/anhang/begriffsdefinition/bogenmass.htm
EULANDA Software GmbH ist eine in Deutschland ansässiger Firma und spezialisiert auf die Herstellung und den Vertrieb kaufmännischer Software und Dienstleistungen. Die gleichnamige Warenwirtschaft 'EULANDA' wurde im Jahr 2000 erstmalig vorgestellt und…