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§ 15 ZVG Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZVG&a=15
Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks wird von dem Vollstreckungsgericht auf Antrag angeordnet.
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§ 61 SGG Sozialgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGG&a=61
(1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ 169, 171b bis 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. (2) Für die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 192 bis 197 des
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§ 1 BRHG Stellung Bundesrechnungshofgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=brhg&a=1
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den
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§ 1 BNotO Bundesnotarordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNotO&a=1
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in den Ländern Notare bestellt.
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§ 134 BGB Gesetzliches Verbot Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=134
Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
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Artikel 4 FamGerMKindwG Änderung des Personenstandsrechtsreformgesetzes Gesetz zur Erleichterung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+1188&a=4
Artikel 2 Abs. 16 Nr. 10 des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) wird aufgehoben.
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Artikel 1 HKStAufhGÄndG Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes Gesetz zur Änderung des
//www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+1074&a=1
In Artikel 5 Satz 2 des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes vom 10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2830) wird die Angabe 1. Januar 2009" durch die Angabe 1. Juli 2008" ersetzt.
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Artikel 4 2. SGBVIIÄndG Inkrafttreten Zweites Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2.+SGBVII%C3%84ndG&a=4
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist. (2) Artikel 1 Nummer 1 und 6 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft.