132 Ergebnisse für: 51c
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§ 69a StVZO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__69a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 18 KWG Kreditunterlagen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=18
Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von
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§ 25c KWG Geschäftsleiter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/25c.html
(1) 1 Die Geschäftsleiter eines Instituts müssen für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben...
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Buchstabe A (Augsburg-Aystetten)
http://www.klausehm.de/A9.html
Bier,Brauereien,Sammeln,Chroniken,Bieretiketten,Bierdeckel,Versteigerung,Historisches,Braugeschichte,Infos.
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§ 32 KWG Erlaubnis - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/32.html
(1) 1 Wer im Inland gewerbsmäÃig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben...
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§ 45 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=45
(1) Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches Meisterprüfungswesen für zulassungspflichtige Handwerke kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und
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SGB 2 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 10i KWG Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=10i
(1) Die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung ist das gesamte harte Kernkapital eines Instituts, das zur Einhaltung der folgenden Kapitalpuffer-Anforderungen erforderlich ist 1. des Kapitalerhaltungspuffers nach § 10c, 2. des institutsspezifischen
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§ 26a KWG Offenlegung durch die Institute Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=26a
(1) Zusätzlich zu den Angaben, die nach den Artikeln 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung zu machen sind, sind die rechtliche und die organisatorische Struktur sowie die Grundsätze einer
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BSG, Urteil vom 7. 11. 2006 – B 7b AS 2/05 R
http://lexetius.com/2006,3772
Volltext von BSG, Urteil vom 7. 11. 2006 – B 7b AS 2/05 R