299 Ergebnisse für: beglaubigter
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Wohnungsamt
https://www.familienhandbuch.de/unterstuetzungsangebote/beratung/wohnungsamt.php
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 62 UmwG Konzernverschmelzungen Umwandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UmwG&a=62
(1) Befinden sich mindestens neun Zehntel des Stammkapitals oder des Grundkapitals einer übertragenden Kapitalgesellschaft in der Hand einer übernehmenden Aktiengesellschaft, so ist ein Verschmelzungsbeschluß der übernehmenden
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Vor 25 Jahren
http://www.kreis-ahrweiler.de/kvar/VT/hjb1996/hjb1996.36.htm
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Artikel 8 NotAufgÜbG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes Gesetz zur Übertragung von Aufgaben
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1800&a=8
Das Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 935) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 23. Juli 2013
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documentArchiv.de - Austrägal-Ordnung des Deutschen Bundes (16.06.1817)
http://www.documentarchiv.de/nzjh/bdaustaege.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle Frankfurt - Jüdisches Museum Frankfurt
https://www.juedischesmuseum.de/besuchen/grossmarkthalle-frankfurt/
Die Erinnerunsstätte erinnert an die Deportation von Juden aus Frankfurt am Main während der Zeit des Nationalsozialismus.
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Artikel 1 EERLTUG Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+578&a=1
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483) wird wie folgt geändert 1. § 1 wird wie folgt geändert a) In Nummer 1 wird nach dem Wort „von" die
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Artikel 8 NotAufgÜbG Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes Gesetz zur Übertragung von Aufgaben
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+1800&a=8
Das Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 935) geändert worden ist, dieses wiederum geändert durch Artikel 42 des Gesetzes vom 23. Juli 2013
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§ 892 BGB Öffentlicher Glaube des Grundbuchs Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=892
(1) Zugunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen
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Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle Frankfurt - Jüdisches Museum Frankfurt
http://www.juedischesmuseum.de/grossmarkthalle.html
Die Erinnerunsstätte erinnert an die Deportation von Juden aus Frankfurt am Main während der Zeit des Nationalsozialismus.