337 Ergebnisse für: erlangter
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§ 263 StGB Betrug - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daà er...
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§ 263 StGB Betrug - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/263.html
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daà er...
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§ 263 StGB Betrug - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daà er...
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documentArchiv.de - Versailler Vertrag, Art. 214-226 (28.06.1919)
http://www.documentarchiv.de/wr/vv06.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=299
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens 1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich
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Heimat - Zeno.org
http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Heimat?hl=gemeindeangehorigkeit
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 265c StGB Sportwettbetrug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=265c
(1) Wer als Sportler oder Trainer einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports zugunsten des
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§ 100g StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__100g.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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retro|bib - Seite aus Meyers Konversationslexikon: Heinrich von Freiberg - Heinrich von Plauen
http://www.retrobibliothek.de/retrobib/seite.html?id=107859
Retrodigitalisierte Nachschlagewerke um 1900 mit Volltextsuche und Faksimile
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§ 264 StGB Subventionsbetrug - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/264.html
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder...