2,440 Ergebnisse für: geschäftsführers
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§ 687 BGB Unechte Geschäftsführung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/687.html
(1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, dass es sein eigenes sei. (2) 1...
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§ 687 BGB Unechte Geschäftsführung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/687.html
(1) Die Vorschriften der §§ 677 bis 686 finden keine Anwendung, wenn jemand ein fremdes Geschäft in der Meinung besorgt, dass es sein eigenes sei. (2) 1...
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§ 684 BGB Herausgabe der Bereicherung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/684.html
1 Liegen die Voraussetzungen des § 683 nicht vor, so ist der Geschäftsherr verpflichtet, dem Geschäftsführer alles, was er durch die Geschäftsführung...
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NRW:Landesparteitag 2013.1/Protokoll/Samstag – Piratenwiki
https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2013.1/Protokoll/Samstag#Wahlergebnis_3
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 130a HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/130a.html
(1) 1 Nachdem bei einer Gesellschaft, bei der kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder sich ihre...
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BFH, Urteil vom 10. 3. 2005 – V R 29/03
http://lexetius.com/2005,825
Volltext von BFH, Urteil vom 10. 3. 2005 – V R 29/03
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BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+141,+357
Informationen zu BGHZ 141, 357: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
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BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGH+NStZ+2006,+223
Informationen zu BGH NStZ 2006, 223: Volltextveröffentlichungen, Besprechungen u.ä., Sonstiges
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§ 683 BGB Ersatz von Aufwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/683.html
1 Entspricht die Ãbernahme der Geschäftsführung dem Interesse und dem wirklichen oder dem mutmaÃlichen Willen des Geschäftsherrn, so kann der...
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RIS - Zukunftsstiftung, Tiroler - Landesrecht konsolidiert Tirol, Fassung vom 29.05.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000245
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