1,914 Ergebnisse für: widerrufs
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www.vocal-classics.com - Widerrufsrecht
http://vocal-classics.com/shop_content.php?coID=9
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BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75 - Heimstättengemeinschaft - Widerruf von beleidigenden und ehrenrührigen Behauptungen; Voraussetzungen einer uneingeschränkten Widerrufsklage; Gefahr des Mißbrauchs des zivilrechtlichen Ehrenschutzes durch Geltenmachung der Widerrufsklage; Kein Anspruch auf Widerruf oder Unterlassung in einem schwebenden Verfahren
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1977-06-14/vi-zr-111_75/
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§ 10 BArchG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/barchg_2017/__10.html
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§ 356b BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/356b.html
(1) Die Widerrufsfrist beginnt auch nicht, bevor der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine für diesen bestimmte Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag...
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Bundesgerichtshof: Versandkostenangabe in Preisvergleichslisten - Bei Preisangaben in Preisvergleichslisten (hier: Preissuchmaschine) muss auf einen Blick erkennbar sein, ob der angegebene Preis auch die Versandkosten enthält.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1993
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„gedanken und farbe“ (Streubel Kurt W) – Buch antiquarisch kaufen – A02gcaQC01ZZJ
https://www.booklooker.de/B%C3%BCcher/Kurt-W-Streubel+gedanken-und-farbe-erz%C3%A4hlt-geformt-Manuskript/id/A02gcaQC01ZZJ?zid=9b
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§ 675e BGB Abweichende Vereinbarungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675e
(1) Soweit nichts anderes bestimmt ist, darf von den Vorschriften dieses Untertitels nicht zum Nachteil des Zahlungsdienstnutzers abgewichen werden. (2) In den Fällen des § 675d Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 und 2 1. sind § 675s Absatz 1, §
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§ 1 VVG-InfoV Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen VVG-Informationspflichtenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG-InfoV&a=1
(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes folgende Informationen zur Verfügung zu stellen 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung,
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§ 16 WpPG Nachtrag zum Prospekt; Widerrufsrecht des Anlegers - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/WpPG/16.html
(1) 1 Jeder wichtige neue Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben, die die Beurteilung der Wertpapiere...