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§ 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=284
Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die
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§ 406 BGB Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=406
Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst
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§ 408 BGB Mehrfache Abtretung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=408
(1) Wird eine abgetretene Forderung von dem bisherigen Gläubiger nochmals an einen Dritten abgetreten, so findet, wenn der Schuldner an den Dritten leistet oder wenn zwischen dem Schuldner und dem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein
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§ 823 BGB Schadensersatzpflicht Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=823
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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§ 630a BGB Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630a
(1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung
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Fassung § 611a BGB a.F. bis 18.08.2006 (geändert durch Artikel 3 G v 14.08.2006 BGBl. I 1897)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb+1.1.2006&a=611a
Text § 611a BGB a.F. in der Fassung vom 18.08.2006 (geändert durch Artikel 3 G v 14.08.2006 BGBl. I 1897)
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Fassung § 611a BGB a.F. bis 18.08.2006 (geändert durch Artikel 3 G v 14.08.2006 BGBl. I 1897)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+18.08.2006&a=611a
Text § 611a BGB a.F. in der Fassung vom 18.08.2006 (geändert durch Artikel 3 G v 14.08.2006 BGBl. I 1897)
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"bus-faktor" softwareentwicklung - Google-Suche
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Category:Erwin Steinhauer – Wikimedia Commons
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Entwicklung der geodätischen Grundlagen
http://www.geog.fu-berlin.de/2bik/Kap4/kap4_2-03.php3
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