265 Ergebnisse für: Zuschlags
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§ 141 SGB 11 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__141.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Selbstanzeigenberatung | Absehen von Strafverfolgung (§ 398a AO) versus Einstellung (§ 153a StPO) – eine Günstigerprüfung
http://www.iww.de/pstr/schwerpunktthema/selbstanzeigenberatung-absehen-von-strafverfolgung-398a-ao-versus-einstellung-153a-stpo-eine-guenstigerpruefung-f23598
Der Gesetzgeber will § 398a AO der Einstellung gemäß § 153a StPO „nachempfunden“ haben. Bei genauerem Hinsehen ergeben sich jedoch zwischen diesen beiden ...
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§ 153 StPO Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=153
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen
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Provinzposse: Verwaltung verschläft Straßenverkauf - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,645291,00.html
Sie boten nur einen Euro: Bei der Zwangsversteigerung einer Straße im Havelland hat sich die Verwaltung von einem cleveren Rentner überbieten lassen. Der schnappte dem Amt überraschend das Objekt in einem Wohngebiet weg - und kann jetzt über Wasser- und…
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BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+44,+367
Informationen zu BGHZ 44, 367: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
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Umfangreiche An- und Verkaufstätigkeit bei eBay begründet Unternehmereigenschaft - LG Berlin, Urteil vom 05.09.2006, Az. 103 O 75/06 : aufrecht.de
http://www.aufrecht.de/urteile/wettbewerbsrecht/urteile-2006/umfangreiche-an-und-verkaufstaetigkeit-bei-ebay-begruendet-unternehmereigenschaft-lg-berlin-urteil-vom-05092006-az-103-o-7506.html
Wer in einem Internetauktionshaus im großen Umfang gebrauchte Ware an- und verkauft, gilt als Unternehmer und muss nach § 312c BGB die Angabe seines Namens, seiner Anschrift und auf ein bestehendes Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinweisen.
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KalV Kalkulationsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Kalkulationsverordnung&f=1
KalV Kalkulationsverordnung
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KalV Kalkulationsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Verordnung+%C3%BCber+die+versicherungsmathematischen+Methoden+zur+Pr%C3%A4mienkalkulation+und+zur+Berechnung+der+Alterungsr%C3%BCckstellung+in+der+privaten+Krankenversicherung+(KalV)&f=1
KalV Kalkulationsverordnung