829 Ergebnisse für: Zwangsverwaltung
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§ 1 MFKRegV Register für Musterfeststellungsklagen Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MFKRegV&a=1
(1) Das Bundesamt für Justiz richtet ein Klageregister ein, in dem es Musterfeststellungsklagen öffentlich bekannt macht und anschließend hierzu Anmeldungen zur Eintragung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen von Verbrauchern
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§ 132 ZPO Fristen für Schriftsätze Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=132
(1) Der vorbereitende Schriftsatz, der neue Tatsachen oder ein anderes neues Vorbringen enthält, ist so rechtzeitig einzureichen, dass er mindestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung zugestellt werden kann. Das Gleiche gilt für
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§ 548 ZPO Revisionsfrist Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=548
Die Frist für die Einlegung der Revision (Revisionsfrist) beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Berufungsurteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf
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§ 111c StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__111c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Amtsgericht Cottbus | Startseite
http://www.ag-cottbus.brandenburg.de/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Deutsche Ausgabe von „Zaman“: Weiter gegen Erdoğan - taz.de
http://www.taz.de/!5282489
„Zaman Deutschland“ will regierungskritisch bleiben – auch wenn das türkische Mutterblatt auf Staatslinie gebracht wurde.
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Pressefreiheit in der Türkei: Polizei stürmt Medienhaus - taz.de
http://www.taz.de/!5245422
Vor laufender Kamera haben türkische Sicherheitskräfte die Kontrolle über zwei TV-Sender übernommen. Sie gelten als regierungskritisch. Am Sonntag wird gewählt.
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Büdinger Wald
http://www.historische-eschborn.de/berichte/Hessen/Budinger_Wald/body_budinger_wald.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Über uns
https://www.mhl.de/ueber-uns/
Möhrle Happ Luther ist eine multidisziplinäre Kanzlei, in der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte unter einem Dach zusammen arbeiten.
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§ 445 ZPO Vernehmung des Gegners; Beweisantritt Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=445
(1) Eine Partei, die den ihr obliegenden Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat, kann den Beweis dadurch antreten, dass sie beantragt, den Gegner über die zu beweisenden