2,422 Ergebnisse für: vorgenannten
-
NRW-Justiz: Justizverwaltungsvorschriften-Online
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=125&daten2=Vor
Webportal des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
-
§ 18 UStG - Einzelnorm
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__18.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 66 StGB. Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
http://lexetius.com/StGB/66,9
Aktueller und historischer Volltext von § 66 StGB. Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
-
Vereinbarung zur deutsch-dänischen Zusammenarbeit in der Region Sønderjylland–Schleswig
http://www.region.de/region/de/ueber_uns/region/vereinbarung.php
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Prof. Dr. Ulla Johansen (Emeritus)
http://wayback.archive.org/web/20111006062939/http://www.ethnologie.uni-koeln.de/mitarbeiter/johansen.shtml
Keine Beschreibung vorhanden.
-
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.04.2006 - 2 VAs 37/05 - openJur
https://openjur.de/u/354826.html
Die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe stellt eine unbillige Härte im Sinne von § 459 f StPO dar, wenn die Zurückstellung der Vollstreckung einer oder mehrerer Freiheitsstrafen gemäß § 35 BtMG ...
-
§ 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit Gewerbeordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=35
(1) Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes
-
Deutsche Biographie - Schwanthaler, Franz
https://www.deutsche-biographie.de/gnd118940201.html#ndbcontent
Deutsche Biographie
-
§ 66 StGB Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/66.html
(1) 1 Das Gericht ordnet neben der Strafe die Sicherungsverwahrung an, wenn 1. jemand zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren wegen einer...
-
§ 18 StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVO&a=18
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt,