153 Ergebnisse für: knappschaftlichen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=3

    Steuerfrei sind 1. a) Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung, b) Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der

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    https://www.buzer.de/s1.htm?a=10&g=estg

    (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden 1. (aufgehoben) 2. a) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=10

    (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden 1. (aufgehoben) 2. a) Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder

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    https://web.archive.org/web/20180120212325/http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html

    Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2017 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.

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    https://gesetze-in-app.de/SGB%204

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://web.archive.org/web/20180120212325/http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.h

    Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum 1. Januar bzw. zum Jahresbeginn 2017 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.

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    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/75.html

    § 75 SGB V Inhalt und Umfang der Sicherstellung

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=75

    (1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben die vertragsärztliche Versorgung in dem in § 73 Abs. 2 bezeichneten Umfang sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden

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    http://www.buzer.de/gesetz/4499/al46488-0.htm

    Text § 10 EStG a.F. in der Fassung vom 01.01.2015 (geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417)

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    http://www.rentenreform-alternative.de/versichfremd.htm

    Über 700 Milliarden Euro seit 1957 von den Beiträgen der Rentenversicherten zweckentfremdet



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