303 Ergebnisse für: 6597
-
§ 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=556a
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung
-
Fassung § 675g BGB a.F. bis 31.10.2009 (geändert durch Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+30.10.2009&a=676f
Text § 676f BGB a.F. in der Fassung vom 31.10.2009 (geändert durch Artikel 1 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355)
-
§ 421 BGB Gesamtschuldner Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=421
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben
-
§ 840 BGB Haftung mehrerer Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=840
(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner. (2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatz des von einem anderen
-
§ 488 BGB Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=488
(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei
-
§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=932
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum
-
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=433
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu
-
§ 630h BGB Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630h
(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten
-
§ 630c BGB Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630c
(1) Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken. (2) Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche
-
Fassung § 199 BGB a.F. bis 01.01.2010 (geändert durch Artikel 1 G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3142)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb+1.1.2010&a=199
Text § 199 BGB a.F. in der Fassung vom 01.01.2010 (geändert durch Artikel 1 G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3142)