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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§ 23 VAG Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation, Produktfreigabeverfahren
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=23
(1) Versicherungsunternehmen müssen über eine Geschäftsorganisation verfügen, die wirksam und ordnungsgemäß ist und die der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen ist. Die
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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZAG&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der
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§ 32 KWG Erlaubnis Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=32
(1) Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen
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§ 99 WpHG Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/wphg/99.html
1 Gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften, bei denen mindestens ein Vertragsteil ein Unternehmen ist, das gewerbsmäÃig oder in einem Umfang, der einen in...
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§ 99 WpHG Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=99
Gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften, bei denen mindestens ein Vertragsteil ein Unternehmen ist, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert,
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DSGVO: Unternehmen drohen Bußgelder in „erheblichem Umfang“
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/datenschutz-grundverordnung-unternehmen-drohen-bussgelder-in-erheblichem-umfang
Viele Unternehmen halten immer noch nicht die neue EU-Datenschutzregeln DSGVO ein. Die Aufsichtsbehörden haben etliche Bußgeldverfahren eingeleitet.
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BMVI - Besitz und Übergangsregelungen
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/besitzstand-und-uebergangsregelungen.html
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 bzw. vor dem 19.01.2013 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig.
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Menzi Muck profitiert von florierender Bauwirtschaft | St.Galler Tagblatt
http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/stgallen/rheintal/rt-ur/Menzi-Muck-profitiert-von-florierender-Bauwirtschaft;art166,3300994
WIDNAU. Menzi Muck meldet ein Rekordergebnis, kann aber wegen des bevorstehenden Umzugs den Betriebsgewinn erst später bekannt geben. Noch ist nämlich der Umfang der Rückstellungen offen.