199 Ergebnisse für: außenprüfung
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BFH, Urteil vom 16. 3. 2010 – VIII R 20/08
http://lexetius.com/2010,2174#16
Volltext von BFH, Urteil vom 16. 3. 2010 – VIII R 20/08
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BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94 - Vorausverfügung; Durchgangserwerb; Beteiligung
https://www.jurion.de/urteile/bfh/1995-05-16/viii-r-33_94/
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Bundesfinanzhof
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=31152
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Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung des Steuerpflichtigen auf die voraussichtliche Steuerschuld
http://betriebs-berater.ruw.de/steuerrecht/urteile/Erlass-von-Nachzahlungszinsen-bei-freiwilliger-Zahlung-des-Steuerpflichtigen-auf-die-voraussichtliche-Steuerschuld-23651
BFH, Urteil vom 7.11.2013 – X R 23/11
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RIS Dokument
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_I_62/BGBLA_2018_I_62.html
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Bundesfinanzministerium - Neuregelungen im Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/03/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-neuregelungen-strafbefrei
Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige und der Regelung für ein Absehen von der (Straf-)Verfolgung in besonderen Fällen wurden zum 1. Januar 2015 deutlich verschärft.
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Bundesfinanzministerium - Neuregelungen im Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2015/03/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-neuregelungen-strafbefreiende-selbstanzeige-abgabenordnung.html
Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige und der Regelung für ein Absehen von der (Straf-)Verfolgung in besonderen Fällen wurden zum 1. Januar 2015 deutlich verschärft.
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Bundesfinanzhof
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=21595
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Kapitalanlage nach Solvency II – jetzt sind die Versicherer am Zug
https://betriebs-berater.ruw.de/bb-standpunkte/standpunkte/Kapitalanlage-nach-Solvency-II--jetzt-sind-die-Versicherer-am-Zug-294
Die Kapitalanlage der Versicherungsunternehmen unterliegt zum Schutz der Belange der Versicherten bestimmten aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Diese waren bis zum 31.12.2015 noch recht klar vorgegeben: