8,823 Ergebnisse für: mobilversion
-
Eurovision Song Contest Stockholm 2016 Artists
http://songcontest.orf.at/artists/
songcontest.ORF.at: Ein TV-Event der Superlative: Der 61. Eurovision Song Contest findet am 14. Mai 2016 in Stockholm statt.
-
§ 4 InstitutsVergV Sicherung einer angemessenen Eigenmittelausstattung Instituts-Vergütungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InstitutsVergV+2010&a=4
Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung von Geschäftsleitern, Geschäftsleiterinnen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen darf nicht die Fähigkeit des Instituts einschränken, eine angemessene Eigenmittelausstattung dauerhaft
-
§ 25 NotSan-APrV Übergangsvorschrift Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
https://www.buzer.de/s1.htm?g=NotSan-APrV+31.12.2014&a=25
Eine bis einschließlich 31. Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.
-
Artikel 4 TKGuaÄndG Änderung der Betriebskostenverordnung Gesetz zur Änderung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+958&a=4
§ 2 Nummer 15 Buchstabe b der Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) wird wie folgt gefasst „b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten
-
§ 217 ZPO Ladungsfrist Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=217
Die Frist, die in einer anhängigen Sache zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen soll (Ladungsfrist), beträgt in Anwaltsprozessen mindestens eine Woche, in anderen Prozessen mindestens drei Tage.
-
Artikel 54 BRBG 2010 Änderung des Gesetzes betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels
//www.buzer.de/s1.htm?g=2010+I+1864&a=54
(453-7) § 1 des Gesetzes betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 453-7, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 148 des Gesetzes vom 2.
-
§ 1993 BGB Inventarerrichtung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1993
Der Erbe ist berechtigt, ein Verzeichnis des Nachlasses (Inventar) bei dem Nachlassgericht einzureichen (Inventarerrichtung).
-
Artikel 40 2. KostRMoG Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+2586&a=40
§ 65 Absatz 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 45 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) geändert worden ist, wird
-
§ 320 FamFG Anhörung der sonstigen Beteiligten und der zuständigen Behörde Gesetz über das
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=320
Das Gericht hat die sonstigen Beteiligten anzuhören. Es soll die zuständige Behörde anhören.
-
Artikel 4 TKGuaÄndG Änderung der Betriebskostenverordnung Gesetz zur Änderung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2012+I+958&a=4
§ 2 Nummer 15 Buchstabe b der Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) wird wie folgt gefasst „b) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten