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§ 8 AÜG Grundsatz der Gleichstellung Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=A%C3%9CG&a=8
(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen
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§ 299 SGB V Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke der Qualitätssicherung Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=299
(1) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, zugelassenen Krankenhäuser und übrigen Leistungserbringer gemäß § 135a Absatz 2 sowie die nach Satz 2 festgelegten Empfänger der Daten sind befugt
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§§ 3 bis 8 MuSchG Mutterschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MuSchG&a=3-8
§§ 3 bis 8 MuSchG Mutterschutzgesetz
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§ 15a EStG Verluste bei beschränkter Haftung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/estg/15a.html
(1) 1 Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit...
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§ 153a StPO Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html
(1) 1 Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen...
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R 5.3 Bestandsaufnahme des Vorratsvermögens
http://einkommensteuerrichtlinien.de/EStR-5-3-Bestandsaufnahme-des-Vorratsverm%C3%B6gens.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 193 VVG Versicherte Person; Versicherungspflicht Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=193
(1) Die Krankenversicherung kann auf die Person des Versicherungsnehmers oder eines anderen genommen werden. Versicherte Person ist die Person, auf welche die Versicherung genommen wird. (2) Soweit nach diesem Gesetz die Kenntnis und das Verhalten des
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§ 4 AnlEntG Umfang des Entschädigungsanspruchs Anlegerentschädigungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AnlEntG&a=4
(1) Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und
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§§ 94 bis 98 StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=94-98
§§ 94 bis 98 StPO Strafprozeßordnung
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§§ 6, 49 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=6,49
§§ 6, 49 SGB IX Neuntes Buch Sozialgesetzbuch