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Inkrafttreten2,594 Ergebnisse für: Inkrafttretens
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Artikel 73 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=73
(1) Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über 1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung; 2. die Staatsangehörigkeit im Bunde; 3. die
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§ 8 LSV Übergangsregelung Ladesäulenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LSV&a=8
Ladepunkte, die vor dem 14. Dezember 2017 in Betrieb genommen worden sind, sind von den Anforderungen nach § 4 ausgenommen.
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Änderungen FMStG Finanzmarktstabilisierungsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8396/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes, Synopse der einzelnen Fassungen
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Änderungen MindZV Mindestzuführungsverordnung
http://www.buzer.de/gesetz/8174/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung, Synopse der einzelnen Fassungen
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Änderungen SchfNG Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
http://www.buzer.de/gesetz/8459/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 10 SigV Einstellen der Tätigkeit Signaturverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigV&a=10
Der Zertifizierungsdiensteanbieter soll die Unterrichtung der zuständigen Behörde nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Signaturgesetzes spätestens zwei Monate vor Einstellung des Betriebes vornehmen.
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§ 103 StGB (aufgehoben) Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=103
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 32 BetrVG Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=32
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.
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§ 93 MarkenG Amtssprache und Gerichtssprache Markengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MarkenG&a=93
Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung.
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StVZO §64a: Einrichtungen für Schallzeichen
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_64a.php
StraÃenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.