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§ 8 ViehVerkV Gastställe Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=8
Gastställe müssen folgende Anforderungen erfüllen 1. Die Ställe müssen einen flüssigkeitsundurchlässigen Boden und glatte Wände haben. 2. Die Ställe müssen ausreichend beleuchtbar sein. 3. Die
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Artikel 7 AktRNG 2016 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes Aktienrechtsnovelle 2016
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2565&a=7
In § 4 Absatz 1 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1744), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2386) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 108"
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§ 16 BeschVerfV Übergangsregelung Beschäftigungsverfahrensverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=beschverfv&a=16
(1) Eine vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erteilte Zusicherung der Erteilung einer Arbeitsgenehmigung gilt als Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu einer Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung. (2) Eine bis zum 31. Dezember
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Artikel 40 2. KostRMoG Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+2586&a=40
§ 65 Absatz 3 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt durch Artikel 7 Absatz 45 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) geändert worden ist, wird
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§ 1 KrGlasKennzG Anwendungsbereich Kristallglaskennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KrGlasKennzG&a=1
Die Vorschriften dieses Gesetzes sind anzuwenden auf Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zum Ausschmücken von Wohnungen und zu ähnlichen Zwecken; ausgenommen sind Würfel, Steinchen,
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Fassungen § 270a SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=270a
Übersicht der als gesamter Text vorhandenen verschiedenen Fassungen von § 270a SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
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FNA 0 Hauptgliederung
http://www.buzer.de/fna/index.htm
FNA 0 Hauptgliederung, Fundstellennachweis A
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Artikel 2 EV Hauptstadt, Tag der Deutschen Einheit Einigungsvertrag
http://www.buzer.de/s1.htm?g=Einigungsvertrag&a=2
(1) Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden. (2) Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.
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§ 1 OWiG Begriffsbestimmung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=1
(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. (2) Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige
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§ 173 BGB Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=173
Die Vorschriften des § 170, des § 171 Abs. 2 und des § 172 Abs. 2 finden keine Anwendung, wenn der Dritte das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts kennt oder kennen muss.