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Frankfurterin im Kommando Madrid? - taz.de
https://www.taz.de/!1141677/
Die Deutsche Petra Elser wird als mutmaßliches Eta-Mitglied an Spanien ausgeliefert
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§ 630g BGB Einsichtnahme in die Patientenakte Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630g
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter
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Fassung § 358 BGB a.F. bis 30.07.2010 (geändert durch Artikel 1 G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+29.07.2010&a=358
Text § 358 BGB a.F. in der Fassung vom 30.07.2010 (geändert durch Artikel 1 G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 977)
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§ 630d BGB Einwilligung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=630d
(1) Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist
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§ 315 BGB Bestimmung der Leistung durch eine Partei Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=315
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist. (2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. (3)
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ZDB-Katalog - Detailnachweis: Spiel-Box : das Magazin...
https://zdb-katalog.de/list.xhtml?t=iss%3D%220721-6777%22&key=cql
ZDB Zeitschriftendatenbank
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§ 443 BGB Garantie Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgb&a=443
(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung
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§ 437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=437
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von
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§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=426
(1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den
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§ 611a BGB Arbeitsvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=611a
(1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der