609 Ergebnisse für: Testamentsvollstrecker
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§ 670 BGB Ersatz von Aufwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/670.html
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber...
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Frommhold, Georg Das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs
http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22134001%22
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REQUIEM - DATENBANK
http://requiem-projekt.de/db/suche.php?function=p_ausgabe&kaID=871
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§ 932 BGB Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/932.html
(1) 1 Durch eine nach § 929 erfolgte VeräuÃerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem VeräuÃerer gehört, es sei denn, dass er zu...
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§ 816 BGB Verfügung eines Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/816.html
(1) 1 Trifft ein Nichtberechtigter über einen Gegenstand eine Verfügung, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist er dem Berechtigten zur...
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WM-Affäre: DFB geht gegen Beckenbauer und die Fifa vor - Sport - Süddeutsche.de
http://www.sueddeutsche.de/sport/-wm-affaere-dfb-geht-gegen-beckenbauer-und-die-fifa-vor-1.2850915
Der DFB hat ein Verfahren gegen die gesamte einstige Spitze des Organisationskomitees der WM 2006 eingeleitet.
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Regesten der Landgrafen von Hessen : Erweiterte Suche : LAGIS Hessen
https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10674
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§ 893 BGB Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/893.html
Die Vorschrift des § 892 findet entsprechende Anwendung, wenn an denjenigen, für welchen ein Recht im Grundbuch eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts...
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§ 670 BGB Ersatz von Aufwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/670.html
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber...
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Der Komödienstadel: Glück mit Monika | Archiv | Komödienstadel | BR Fernsehen | Fernsehen | BR.de
https://www.br.de/br-fernsehen/sendungen/komoedienstadel/archiv/glueck-mit-monika-bernd-helfrich100.html
Erben ist nicht einfach. Schon gar nicht, wenn der Antritt des Nachlasses erst nach Erfüllung gestellter Aufgaben des Verstorbenen möglich ist. Was sich dieser ausgedacht hat und wohin das führt, sehen Sie in Ihrem Komödienstadel.