646 Ergebnisse für: fev
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StVZO §67: Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
StraÃenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.
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OVG Koblenz Beschluss vom 25.09.2009 - 10 B 10930/09 - Zur Unzulässigkeit eines Radfahrverbots nach einem einmaligen Alkoholmissbrauch
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2709.php
Entscheidung des OVG Koblenz zur Unzulässigkeit eines Radfahrverbots nach einem einmaligen Alkoholmissbrauch - Einem Fahrradfahrer, der keine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge besitzt und der erstmals mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss aufgefallen ist,…
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OLG-HAMM - 11.08.2006, 11 UF 25/06 - JuraForum.de
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/olg-hamm-urteil-vom-11-08-2006-az-11-uf-2506.html
OLG-HAMM - Urteil vom 11.08.2006, Aktenzeichen: 11 UF 25/06 kostenlos online abrufen
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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 05.02.2003, 1 A 1016/02 - JuraForum.de
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/ovg-nordrhein-westfalen-beschluss-vom-05-02-2003-az-1-a-101602.html
OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss vom 05.02.2003, Aktenzeichen: 1 A 1016/02 kostenlos online abrufen
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OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - 14.08.2003, 13 A 5022/00 - JuraForum.de
http://www.juraforum.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/ovg-nordrhein-westfalen-beschluss-vom-14-08-2003-az-13-a-502200
OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss vom 14.08.2003, Aktenzeichen: 13 A 5022/00 kostenlos online abrufen
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§ 323a StGB Vollrausch Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=323a
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine
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Druckentwässerung - Urteile kostenlos online lesen - JuraForum.de
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/druckentwaesserung.html
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StVZO §50: Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
StraÃenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.
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§ 24c StVG Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StVG&a=24c
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der
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§ 24c StVG Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen Straßenverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvg&a=24c
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der