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Artikel 222 9. ZustAnpV Sprecherausschussgesetz Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2006+I+2407&a=222
(801-11) In § 38 des Sprecherausschussgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2312, 2316), das zuletzt durch Artikel 3 Abs. 6 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) geändert worden ist, werden die Wörter Wirtschaft und
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§ 200a BauGB Ersatzmaßnahmen Baugesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BauGB&a=200a
Darstellungen für Flächen zum Ausgleich und Festsetzungen für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 umfassen auch Ersatzmaßnahmen. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen
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§ 168 SGB IX Erfordernis der Zustimmung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=168
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
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§ 13 GOBVerfG Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOBVerfG&a=13
(1) Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen das Mitglied des Gerichts, dem sie zugewiesen sind, bei dessen dienstlicher Tätigkeit. Sie sind dabei an dessen Weisungen gebunden. (2) Die Richterinnen und Richter sind
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Artikel 7 AktRNG 2016 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes Aktienrechtsnovelle 2016
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2565&a=7
In § 4 Absatz 1 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes vom 25. Juli 1994 (BGBl. I S. 1744), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2386) geändert worden ist, wird nach der Angabe „§ 108"
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§ 6 ESchG Klonen Embryonenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ESchG&a=6
(1) Wer künstlich bewirkt, daß ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Foetus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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§ 2 BrStV Feststellung der Alkoholmenge Branntweinsteuerverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BrStV&a=2
Die Feststellung der Alkoholmenge sowie die Ermittlung des Alkoholgehalts erfolgt nach Maßgabe der Alkoholverordnung vom 28. November 1979 (BGBl. I S. 2001).
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§ 447 ZPO Vernehmung der beweispflichtigen Partei auf Antrag Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=447
Das Gericht kann über eine streitige Tatsache auch die beweispflichtige Partei vernehmen, wenn eine Partei es beantragt und die andere damit einverstanden ist.
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§ 144 BGB Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=144
(1) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft von dem Anfechtungsberechtigten bestätigt wird. (2) Die Bestätigung bedarf nicht der für das Rechtsgeschäft bestimmten Form.
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§ 48 KunstUrhG Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KunstUrhG&a=48
(1) Der Anspruch auf Schadensersatz und die Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Verbreitung oder Vorführung eines Werkes sowie die Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Verbreitung oder Schaustellung eines Bildnisses verjähren in drei