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§ 46a ArbGG Mahnverfahren Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=46a
(1) Für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Mahnverfahren einschließlich der maschinellen Bearbeitung entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts anderes
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§ 154 SolvV Berücksichtigungsfähige Sicherungsinstrumente Solvabilitätsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=solvv%2B2006&a=154
(1) Erfüllt ein Institut die Mindestanforderungen an Kreditrisikominderungstechniken, darf es bei der Ermittlung der risikogewichteten Positionswerte 1. berücksichtigungsfähige finanzielle Sicherheiten nach den §§ 155 bis 157, 2.
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§ 16 HwO Handwerksordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwO&a=16
(1) Wer den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach § 1 anfängt, hat gleichzeitig mit der nach § 14 der Gewerbeordnung zu erstattenden Anzeige der hiernach zuständigen Behörde die über die Eintragung in die
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§ 835 ZPO Überweisung einer Geldforderung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=835
(1) Die gepfändete Geldforderung ist dem Gläubiger nach seiner Wahl zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert zu überweisen. (2) Im letzteren Fall geht die Forderung auf den Gläubiger mit der Wirkung über, dass er, soweit
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§ 75 SGB XII Einrichtungen und Dienste - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/75.html
(1) 1 Einrichtungen sind stationäre und teilstationäre Einrichtungen im Sinne von § 13 . 2 Die §§ 75 bis 80 finden auch für Dienste Anwendung, soweit nichts...
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§§ 94 bis 98 StPO Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=94-98
§§ 94 bis 98 StPO Strafprozeßordnung
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§§ 7 bis 15 StrRehaG Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrRehaG&a=7-15
§§ 7 bis 15 StrRehaG Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
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§§ 13, 34 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BXI&a=13,34
§§ 13, 34 SGB XI Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) Soziale Pflegeversicherung
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UmwStG - Umwandlungssteuergesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/umwstg_1995/BJNR326710994.html#BJNR326710994BJNG001401301
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 27 BBesG Bemessung des Grundgehaltes Bundesbesoldungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBesG&a=27
(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen. Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten, in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden