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Beschäftigen21,208 Ergebnisse für: beschäftigung
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§ 154 SGB IX Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Neuntes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=154
(1) Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
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§ 21a ArbZG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__21a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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BeschV - Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/BJNR149910013.html#BJNR149910013BJNG000700000
Keine Beschreibung vorhanden.
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BeschV - Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/BJNR149910013.html#BJNR149910013BJNG000100000
Keine Beschreibung vorhanden.
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BeschV - Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/BJNR149910013.html#BJNR149910013BJNG000400000
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Gedenktage - Demokratiezentrum Wien
http://www.demokratiezentrum.org/bildung/gedenktage.html
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Fassung § 32 BeschV a.F. bis 11.11.2014 (geändert durch Artikel 1 V. v. 06.11.2014 BGBl. I S. 1683)
http://www.buzer.de/gesetz/10683/al45418-0.htm
Text § 32 BeschV a.F. Beschäftigungsverordnung in der Fassung vom 11.11.2014 (geändert durch Artikel 1 V. v. 06.11.2014 BGBl. I S. 1683)
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§ 32 BeschV Beschäftigung von Personen mit Duldung Beschäftigungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Besch%C3%A4ftigungsverordnung+(BeschV)&a=32
(1) Ausländerinnen und Ausländern, die eine Duldung besitzen, kann eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet
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§ 230 SGB VI Versicherungsfreiheit Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) Gesetzliche Rentenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_vi&a=230
(1) Personen, die am 31. Dezember 1991 als 1. Polizeivollzugsbeamte auf Widerruf, 2. Handwerker oder 3. Mitglieder der Pensionskasse deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen versicherungsfrei waren, bleiben in dieser Beschäftigung oder
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Beschäftigungs-Affäre: Bleiben jetzt die CSU-Wähler weg? | Nachrichten | BR.de
https://web.archive.org/web/20130608015616/http://www.br.de/nachrichten/orh-verwandten-affaere-100.html
Banger Blick in Richtung Landtagswahl: CSU-Chef Horst Seehofer muss mittlerweile eingestehen, dass er um Stimmen fürchtet. Die Affäre um die Beschäftigung von Verwandten werde "zu einem Stück Wahlenthaltung" führen.