276 Ergebnisse für: fachlexikon

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    http://www.spar.ch

    SPAR Handels AG, Schweiz. Ihr Lebensmittel-Händler mit vielen Angeboten frisch aus der Nachbarschaft. So frisch. So nah. So günstig.

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22898/sozialrecht

    das Recht der öffentlich-rechtlichen Leistungen und Hilfen, die durch ihre unmittelbar sozialpolitische Zielsetzung bestimmt sind. Die zahlreichen Gesetze des Sozialrechts – historisch beginnend mit der öffentlichen Armenpflege und entscheidend forte

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/21903/befaehigungsnachweis

    förmlicher Nachweis fachlicher Eignung und Vorbildung als Voraussetzung dafür, bestimmte Berufe ausüben zu können. Ein Befähigungsnachweis ist z. B. für das Richteramt und zahlreiche Gewerbearten erforderlich.Vom formalisierten Befähigungsnachweis is

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    https://web.archive.org/web/20081208145534/http://www.sozioland.de/ac_7599_potter4.php

    Homepage des Meinungs- und Informationsportals sozioland

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/21789/amtseid

    die von einem Träger eines öffentlichen Amtes, z. B. einem Staatsoberhaupt, Minister, Richter, Beamten oder (Berufs- und Zeit-)Soldaten, bei Dienstantritt geleistete feierliche Verpflichtung, die Amtspflichten treu zu erfüllen. Der Amtseid ist ein pr

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    http://www.bpb.de/wissen/6XM3CC,0,0,Einlassung.html

    im Zivilprozess die auf Abweisung der Klage als unbegründet zielende Stellungnahme des Beklagten, gleichbedeutend mit Verhandlung zur Hauptsache. Die Einlassung kann in einem Bestreiten der Klagebehauptungen, in der Erhebung von Einreden oder in Rech

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22223/gegenseitigkeit

    die Gleichstellung fremder Staatsangehöriger oder fremder Rechtsakte mit inländischen, unter der Voraussetzung entsprechender Handhabung seitens des fremden Staates, z. B. § 104 a StGB (Strafverfolgung von Straftaten gegen ausländische Staaten nur be

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23058/unveraeusserliche-rechte

    andere Bezeichnung für höchstpersönliche Rechte.

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23286/zumutbarkeit

    die Angemessenheit einer Anforderung an ein bestimmtes Verhalten. Ist ein Handeln oder Hinnehmen (Dulden) nicht zumutbar, so kann strafrechtlich ein Entschuldigungsgrund gegeben sein. Die Z. gilt für viele Rechtsverhältnisse und Tatbestände, z. B. im

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    http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22499/kulturhoheit

    als K. der Länder Kennzeichnung der primären Gesetzgebungszuständigkeit der Länder insbesondere für das Schul-, Hochschul- und sonstige Erziehungswesen. Die K. der Länder ergibt sich aus der geringen Regelungskompetenz, die das GG dem Bund einräumt (



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