40 Ergebnisse für: 01.06.1976
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§ 34 BZRG Länge der Frist Bundeszentralregistergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BZRG&a=34
(1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt 1. drei Jahre bei a) Verurteilungen zu aa) Geldstrafe und bb) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn
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§ 46 BZRG Länge der Tilgungsfrist Bundeszentralregistergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BZRG&a=46
(1) Die Tilgungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei Verurteilungen a) zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, b) zu Freiheitsstrafe
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Costa Cordalis , Sohn Lucas Cordalis , Tochter Eva Cordalis , Ehefrau... Nachrichtenfoto - Getty Images
http://www.gettyimages.de/detail/nachrichtenfoto/costa-cordalis-sohn-lucas-cordalis-tochter-eva-nachrichtenfoto/181001452
Costa Cordalis , Sohn Lucas Cordalis , Tochter Eva Cordalis , Ehefrau Ingrid Cordalis, Tochter Angeliki Cordalis , Athen/Griechenland "Akropolis", , Urlaub, Akropolis, Sehenswürdigkeit, Säulen, Kind,... Erstklassige Nachrichtenbilder in hoher Auflösung bei…
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Stahnsdorf - Ortsgeschichte - Geschichte der Gemeinde Stahnsdorf
http://www.stahnsdorf-geschichte.de/
Gemeinde Stahnsdorf,Vergangenheit aus der Nähe betrachtet - erstes und einziges Online-Museum der Region - Potsdam, Ortsgeschichte, Kirchengeschichte,Güterfelde,Schenkenhorst, Militärgeschichte,Teltowkanal,Kleinmachnow,Sputendorf,
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Drehscheibe Online Foren :: 04 - Historische Bahn :: Braunschweig 1973-76 - Hbf und Bw (26 B)
http://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?17,7007069
Keine Beschreibung vorhanden.
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easyCredit - 1336 Bernd KRUEL
http://www.easycredit-bbl.de/de/statistiken/spieler/portraits/p/1336-bernd-kruel/
easyCredit Hier finden Sie alle Infos über die aktuelle Beko BBL-Saison, alle Statistiken aller Spieler, Teams, Zuschauer sowie historische Daten
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§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften Waffengesetz
http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71292.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 eine nicht erlaubnispflichtige Waffe oder nicht erlaubnispflichtige Munition erwirbt oder besitzt, 2. (aufgehoben) 3. ohne Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 in
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S 19 RA 108/03 · SG DD · Urteil vom 15.03.2004 · rechtskräftig
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=19951&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Keine Beschreibung vorhanden.