57 Ergebnisse für: 06.09.1965
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§§ 93, 116 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=93,116
§§ 93, 116 AktG Aktiengesetz
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§§ 20 bis 22 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=20-22
§§ 20 bis 22 AktG Aktiengesetz
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§ 311 HGB Definition. Befreiung Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=311
(1) Wird von einem in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluß auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist,
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§ 341c HGB Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und andere Forderungen Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=341c
(1) Abweichend von § 253 Abs. 1 Satz 1 dürfen Namensschuldverschreibungen mit ihrem Nennbetrag angesetzt werden. (2) Ist der Nennbetrag höher als die Anschaffungskosten, so ist der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf
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§ 221 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=221
(1) Schuldverschreibungen, bei denen den Gläubigern oder der Gesellschaft ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien eingeräumt wird (Wandelschuldverschreibungen), und Schuldverschreibungen, bei denen die Rechte der Gläubiger mit
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§§ 327a bis 327f AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=327a-327f
§§ 327a bis 327f AktG Aktiengesetz
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§§ 142, 147 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=142,147
§§ 142, 147 AktG Aktiengesetz
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§§ 399 bis 404 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=399-404
§§ 399 bis 404 AktG Aktiengesetz
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§ 263a StGB Computerbetrug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=263a
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des
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§ 197 BGB Dreißigjährige Verjährungsfrist Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=197
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, 1. Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, 2.