264 Ergebnisse für: 109a
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Art. 114 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/114.html
(1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe...
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§ 109 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=109
(1) Wird der Bescheid der Verwaltungsbehörde über die Verwerfung 1. des Einspruchs (§ 69 Abs. 1) oder 2. des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist im Verfahren nach § 62 aufgehoben,
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Art. 104c GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/104c.html
1 Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete...
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Art. 104b GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/104b.html
(1) 1 Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der...
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Artikel 114 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gg&a=114
(1) Der Bundesminister der Finanzen hat dem Bundestage und dem Bundesrate über alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden im Laufe des nächsten Rechnungsjahres zur Entlastung der Bundesregierung Rechnung zu
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§ 44a SGB 2 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__44a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 79 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer
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Art. 90 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/90.html
(1) 1 Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen BundesstraÃen des Fernverkehrs. 2 Das Eigentum ist unveräuÃerlich. (2) 1 Die Verwaltung...
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Art. 90 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/90.html
(1) 1 Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen BundesstraÃen des Fernverkehrs. 2 Das Eigentum ist unveräuÃerlich. (2) 1 Die Verwaltung...
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Category:Agusta A109 – Wikimedia Commons
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Agusta_A109?uselang=de
Keine Beschreibung vorhanden.