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§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183a
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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Ukraine-Konflikt: Bosbach verlangt Aufklärung über deutsche Ukraine-Kämpfer | ZEIT ONLINE
http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-03/ostukraine-deutsche-kaempfer-gefahr
Mehrere Politiker befürchten, aus dem Ukraine-Krieg zurückkehrende Deutsche könnten ein Sicherheitsrisiko sein. Eine juristische Handhabe gegen sie fehlt jedoch.
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§ 184e StGB Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=184e
(1) Nach § 184b Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine kinderpornographische Darbietung veranstaltet. Nach § 184c Absatz 1 wird auch bestraft, wer eine jugendpornographische Darbietung veranstaltet. (2) Nach § 184b Absatz 3 wird auch
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§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/5.html
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. (weggefallen) ; 2. Hochverrat (§§ 81...
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§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/5.html
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden: 1. (weggefallen) ; 2. Hochverrat (§§ 81...
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§ 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180a
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
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§ 5 StGB Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=5
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden 1. (aufgehoben) 2. Hochverrat (§§ 81 bis 83); 3. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates a) in den Fällen
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Fassung § 100a StPO a.F. bis 24.08.2017 (geändert durch Artikel 3 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO+24.08.2017&a=100a
Text § 100a StPO a.F. in der Fassung vom 24.08.2017 (geändert durch Artikel 3 G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3202)