39 Ergebnisse für: 1240gold

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1243.html

    (1) Die Veräußerung des Pfandes ist nicht rechtmäßig, wenn gegen die Vorschriften des § 1228 Abs. 2, des § 1230 Satz 2, des § 1235 , des § 1237 Satz 1 oder...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1247.html

    1 Soweit der Erlös aus dem Pfande dem Pfandgläubiger zu seiner Befriedigung gebührt, gilt die Forderung als von dem Eigentümer berichtigt. 2 Im Übrigen...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1211.html

    (1) 1 Der Verpfänder kann dem Pfandgläubiger gegenüber die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1249.html

    1 Wer durch die Veräußerung des Pfandes ein Recht an dem Pfande verlieren würde, kann den Pfandgläubiger befriedigen, sobald der Schuldner zur Leistung...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1235.html

    (1) Der Verkauf des Pfandes ist im Wege öffentlicher Versteigerung zu bewirken. (2) Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so findet die Vorschrift...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1251.html

    (1) Der neue Pfandgläubiger kann von dem bisherigen Pfandgläubiger die Herausgabe des Pfandes verlangen. (2) 1 Mit der Erlangung des Besitzes tritt der neue...

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    https://dejure.org/gesetze/bgb/1257.html

    Die Vorschriften über das durch Rechtsgeschäft bestellte Pfandrecht finden auf ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht entsprechende Anwendung.

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    https://dejure.org/gesetze/bgb/1205.html

    (1) 1 Zur Bestellung des Pfandrechts ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Gläubiger übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1205.html

    (1) 1 Zur Bestellung des Pfandrechts ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Gläubiger übergibt und beide darüber einig sind, dass dem Gläubiger...

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    https://dejure.org/gesetze/BGB/1221.html

    Hat das Pfand einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Pfandgläubiger den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten...



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