176 Ergebnisse für: 13.11.1998
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§§ 19 bis 21 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=19-21
§§ 19 bis 21 StGB Strafgesetzbuch
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§ 202 StGB Verletzung des Briefgeheimnisses Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=202
(1) Wer unbefugt 1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder 2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter
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§§ 22 bis 24 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=22-24
§§ 22 bis 24 StGB Strafgesetzbuch
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§ 242 StGB Diebstahl Strafgesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/6165/a85585.htm
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
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§ 32 StGB Notwehr Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=32
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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Der Staatssekretär - Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern
https://web.archive.org/web/20111102181255/http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/fm/Der_Staa
Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern
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Der Staatssekretär - Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern
https://web.archive.org/web/20111102181255/http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/fm/Der_Staatssekretaer/index.jsp
Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern
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§§ 211 bis 216 StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=211-216
§§ 211 bis 216 StGB Strafgesetzbuch
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§ 343 StGB Aussageerpressung Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=343
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an 1. einem Strafverfahren, einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung, 2. einem Bußgeldverfahren oder 3. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder
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§ 103 StGB (aufgehoben) Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=103
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