134 Ergebnisse für: 143f
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Art. 126 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/126.html
Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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Historisches Ortslexikon : Erweiterte Suche : LAGIS Hessen
https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/ol/id/533013080
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 146 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an...
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Art. 146 GG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an...
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Art. 146 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/146.html
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an...
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GG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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GG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 141 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/141.html
Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.
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Art. 126 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/126.html
Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
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Art. 121 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/121.html
Mehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Bundesversammlung im Sinne dieses Grundgesetzes ist die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl.