563 Ergebnisse für: 17.12.2008
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▷ Deutsche Marine - Pressemeldung: Rückkehr gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten - ... | Presseportal
http://www.presseportal.de/pm/67428/1323269
Presse- und Informationszentrum Marine - Glücksburg (ots) - Glücksburg / Kiel - Am kommenden Sonntag, 21. Dezember, kehren das Minenjagdboot "Dillingen" und der Tender "Rhein" nach mehrmonatigem Einsatz in ihren Heimathafen Kiel zurück - gerade noch ...
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abgeordnetenwatch.de | Revision von rolf-berend vom Do., 08/25/2016 - 12:00
http://www.abgeordnetenwatch.de/rolf_berend-651-12457.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Krisensitzung: Pleite der Privatuni Witten offenbar abgewendet - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,598072,00.html
Die Rettung der Privatuniversität Witten/Herdecke scheint geschafft: Nach einer Krisensitzung in der Nacht hieß es aus Teilnehmerkreisen, ein neuer Sponsor sei gefunden. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte zuvor seine Zuschüsse gestrichen.
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Gericht kippt Charleroi-Entscheidung der Kommission
http://www.aero.de/news-7533/Gericht-kippt-Charleroi-Entscheidung-der-Kommission.html
LUXEMBURG (dpa) - Im Streit um Rabatte bei den Flughafengebühren im belgischen Charleroi hat das Europäische Gericht erster Instanz der irischen Fluggesellschaft Ryanair Recht gegeben. Das Gericht erster..
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§ 1846 BGB Einstweilige Maßregeln des Familiengerichts Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1846
Ist ein Vormund noch nicht bestellt oder ist der Vormund an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert, so hat das Familiengericht die im Interesse des Betroffenen erforderlichen Maßregeln zu treffen.
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§ 1631b BGB Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1631b
(1) Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Die Unterbringung ist zulässig, solange sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder
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Artikel 24 EGBGB Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgbeg&a=24
(1) Die Entstehung, die Änderung und das Ende der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie der Inhalt der gesetzlichen Vormundschaft und Pflegschaft unterliegen dem Recht des Staates, dem der Mündel, Betreute oder Pflegling angehört.
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§ 316 FamFG Verfahrensfähigkeit Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=316
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
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§ 885 ZPO Herausgabe von Grundstücken oder Schiffen Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=885
(1) Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache oder ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben, zu überlassen oder zu räumen, so hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz zu setzen und den Gläubiger in den
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Gurulan PX11a das NATO "Rostschutzfett" - Interessengemeinschaft T2 e.V. - forum.bulli.org
http://forum.bulli.org/viewtopic.php?f=7&t=3263
Keine Beschreibung vorhanden.