42 Ergebnisse für: 19.12.1974

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=169

    (1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers

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    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+15,+1

    Informationen zu BGHSt 15, 1: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...

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    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ+26,+330

    Informationen zu BGHZ 26, 330: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Papierfundstellen

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    https://www.gema.de/die-gema/organisation/aufsichtsrat/

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.gema.de/die-gema/organisation/aufsichtsrat.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=134

    (1) Ist die Solvabilitätskapitalanforderung nicht mehr bedeckt oder droht dieser Fall innerhalb der nächsten drei Monate einzutreten, hat das Versicherungsunternehmen die Aufsichtsbehörde unverzüglich darüber zu unterrichten. (2)

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=125

    (1) Der Vorstand eines Erstversicherungsunternehmens hat schon im Laufe des Geschäftsjahres Beträge in solcher Höhe dem Sicherungsvermögen zuzuführen und vorschriftsmäßig anzulegen, wie es dem voraussichtlichen

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    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+8,+254

    Informationen zu BGHSt 8, 254: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=6a

    (1) Für eine Pensionsverpflichtung darf eine Rückstellung (Pensionsrückstellung) nur gebildet werden, wenn und soweit 1. der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat, 2. die Pensionszusage

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=237

    (1) Für Pensionsfonds gelten die auf Lebensversicherungsunternehmen, die Pensionskassen sind, anwendbaren Vorschriften entsprechend, soweit dieser Teil keine abweichenden Regelungen enthält. Dabei treten 1. die Pensionspläne an die Stelle



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