103 Ergebnisse für: 1wenn
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§ 163b StPO MaÃnahmen zur Identitätsfeststellung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/163b.html
(1) 1 Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität...
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§ 46b StGB Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/46b.html
(1) 1 Wenn der Täter einer Straftat, die mit einer im Mindestmaà erhöhten Freiheitsstrafe oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist, 1. durch...
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§ 16 RPflG Nachlass- und Teilungssachen; Europäisches Nachlasszeugnis - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/RPflG/16.html
(1) In Nachlass- und Teilungssachen bleiben dem Richter vorbehalten 1. die Geschäfte des NachlaÃgerichts, die bei einer NachlaÃpflegschaft oder...
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§ 105 StPO Verfahren bei der Durchsuchung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stpo/105.html
(1) 1 Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des...
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§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=675s,675t
§§ 675s, 675t BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 63 UrhG Quellenangabe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/UrhG/63.html
(1) 1 Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48 , 50 , 51 , 58 , 59 sowie der §§ 60a bis 60d , 61 und 61c...
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§ 105 StPO Verfahren bei der Durchsuchung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/105.html
(1) 1 Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des...
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§ 48 BWahlG Berufung von Listennachfolgern und Ersatzwahlen Bundeswahlgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/33/a282.htm
(1) Wenn ein gewählter Bewerber stirbt oder dem Landeswahlleiter schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft erklärt oder wenn ein Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Deutschen Bundestag ausscheidet, so wird der
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§ 21 SEBG Inhalt der Vereinbarung SE-Beteiligungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SEBG&a=21
(1) In der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Leitungen und dem besonderen Verhandlungsgremium wird, unbeschadet der Autonomie der Parteien im Übrigen und vorbehaltlich des Absatzes 6, festgelegt 1. der Geltungsbereich der Vereinbarung,