45 Ergebnisse für: 24.06.1994
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§ 611a BGB Arbeitsvertrag Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=611a
(1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der
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► BoZ » Best of Zapping 1994 - YouTube
https://www.youtube.com/watch?v=qCD3EBDaGwU
Ein Beitrag über Zapping mit Alfons alias Emmanuel Petervalvi vom 14. Juli 1994. Die neue Freiheit heißt Zappen. Mit von der Partie sind folgende Beiträge: ➊...
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§ 1 FHKV Der Koordinierung und Flugplanvermittlung unterliegende Flugplätze und Verfahren der
http://www.buzer.de/gesetz/2863/a40705.htm?m=%22koordinierte%20Verkehrsflugh%C3%A4fen%22#hit
(1) Folgende Verkehrsflughäfen sind flugplanvermittelte oder koordinierte Verkehrsflughäfen im Sinne des Artikels 2 Buchstabe g, h und i der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die
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§ 79 BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BPersVG&a=79
(1) Der Personalrat wirkt bei der ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber mit. § 77 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Personalrat kann gegen die Kündigung Einwendungen erheben, wenn nach seiner Ansicht 1. bei der Auswahl des zu
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§ 99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=99
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen
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http://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt2/dokablage/oac_13/vo/2/82250000033.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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http://www2.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/abt2/dokablage/oac_12/vo/4/4241.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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Ehrendoktoren - Universität Greifswald
https://www.uni-greifswald.de/universitaet/organisation/kooperation/ehrungen/ehrendoktoren/
Den Grad des Ehrendoktors (Dr. h. c.) kann eine Fakultät nach Maßgabe ihrer Promotionsordnung im Einvernehmen mit dem Senat einer Persönlichkeit verleihen, die hervorragende Leistungen für die Wissenschaft erbracht hat.
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Detailansicht Staatsvertrag
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/voelkerrecht/internationale-vertraege/datenbank-staatsvertraege/detailansicht-staatsvertrag.ggst0_63.contract19750305.html?_charset_=UTF-8
Keine Beschreibung vorhanden.
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Gesetze
https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/index_zivilsachen.htm
Keine Beschreibung vorhanden.