191 Ergebnisse für: 25.04.2006
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Marion Mitterhammer | filmportal.de
http://www.filmportal.de/person/marion-mitterhammer_2b0cb66bde5f4b1d95b2c1353227fb10
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Ukraine: Gedenken an die Katastrophe von Tschernobyl - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/panorama/zeitgeschichte/0,1518,413070,00.html
Mit brennenden Kerzen, Schweigeminuten und Glockengeläut haben viele Menschen in der Ukraine der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl vor 20 Jahren gedacht. Der bislang folgenschwerste Unfall in der Geschichte der zivilen Nutzung der Kernenergie forderte…
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Pension Reichenhain - Chemnitz
http://www.wiegner-chemnitz.de/pension/Heimatverein.html
Hompage der Familie Wiegner
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Artikel 67 1. BMJBBG Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung Erstes Gesetz über die
http://www.buzer.de/gesetz/7172/a142157.htm
(312-1) Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005
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Hoch verdiente Würdigung für die Lebensleistung von Prof. Dr. Klenk - Philipps-Universität Marburg
http://www.uni-marburg.de/aktuelles/news/2006/20060425n
Marburger Virologe erhält für sein Lebenswerk die Robert-Koch-Medaille in Gold
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Artikel 8 GleichberG Übergangs- und Schlußvorschriften Gleichberechtigungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GleichberG&a=8
I. Übergangsvorschriften 1. Die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander, insbesondere die gegenseitige Unterhaltspflicht, bestimmen sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes, auch wenn die Ehe vor seinem Inkrafttreten
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Stolpersteine in Fellbach - Google-Suche
https://www.google.com/search?q=Stolpersteine+in+Fellbach&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b
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SBFI - Diplomanerkennung Soziale Arbeit
https://web.archive.org/web/20130906082352/http://www.sbfi.admin.ch/berufsbildung/01472/01490/index.html?lang=de
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§ 142 ZPO Anordnung der Urkundenvorlegung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=142
(1) Das Gericht kann anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. Das Gericht kann hierfür eine Frist setzen sowie anordnen,